Unsere Aktivitäten.


MwSt-Rückforderung

BRUTAX übernimmt die komplette Abwicklung der Mehrwertsteuerrückforderung bei allen europäischen Steuerbehörden. Nach Eingang der Originalrechnungen, die die ausländische Mehrwertsteuer ausweisen, kümmern wir uns um die gesamte administrative Entwicklung, so dass Sie möglichst schnell auf die Ihnen zustehenden Gelder zugreifen können. Die MwSt.-Rückerstattung kann bis zu 9 Monaten nach dem Ende des Jahres, in welches die Rechnungsstellung mit Mehrwertsteuerberechnung stattgefunden hat, erfolgen.

Steuerrückerstattung

In einigen Mitgliedstaaten, u.a. in Belgien und Frankreich, gibt es die Möglichkeit, einen Teil der Verbrauchssteuern auf Dieselkraftstoff zurückzufordern. Güterbeförderung mit einer Nutzlast von mehr als 7,5 Tonnen und Personenbeförderung (Busunternehmen, Taxiunternehmen, Flughafendienst…) kommen dafür in Betracht. In bestimmten Fällen können die Dieselverbrauchssteuern bis zu 3 Jahren nach dem Ende des Zeitraums zurückgefördert werden.

Steuerliche Vertret

Ausländische Unternehmer (d.h. nicht in der EU-ansässige/-niedergelassene Unternehmer), die in Belgien bzw. in einem anderen EU-Mitgliedstaat mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten durchführen, können BRUTAX als haftbaren Steuervertreter bestellen. In diesem Fall übernehmen wir nehmen die Anmeldung und das gesamte Verfahren bzgl. der Abgabe der Steuererklärungen.

Direkte MwSt-Registrierung

Immer mehr Unternehmen sind verpflichtet, im Ausland eine MwSt.-Erklärung einzureichen. In Anbetracht der Komplexität dieses Verfahrens und der erheblichen Unterschiede zwischen den Vorschriften in den EU-Mitgliedstaaten, empfehlt es sich einen Partner mit Sachkenntnis zu bestellen. BRUTAX übernimmt die Anmeldungen sowie alle weiteren Formalitäten.